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Steuerlich noch anerkannte Verluste mindern in den Folgejahren nicht das bei der Berechnung ihrer Witwenrente zu berücksichtigende Einkommen. Denn maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen, das sich durch den steuerlichen Verlustvortrag nicht mindere, urteilte am 22. Februar 2022 das Bundessozialgericht (BSG) in Kas…
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