Witwenrente: Verlustvortrag wird nicht als Einkommen angerechnet

Moderator: DJ Thommy

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Karl Heinz
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Witwenrente: Verlustvortrag wird nicht als Einkommen angerechnet

Beitrag von Karl Heinz »

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für Witwen und Witwer enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Demnach gilt jetzt ein steuerlicher Verlustvortrag nicht als Witweneinkommen (Urteil Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

Was heißt das konkret?

Hat die zuständige Finanzverwaltung einen Verlustvortrag anerkannt, dann bleibt dieser trotzdem bei dem Arbeitseinkommen un

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