Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens mit dem 65. / 67. Lebensjahres der Betroffenen in die Regelaltersrente überführt. Was ändert sich dann für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner?
Der Rentenfreibetrag wird neu bestimmt
Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag anders berechnet. Dafür gilt dann eine Sonderregelung, für Renten, die in derselben Versicherung au…
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