Schwerbehinderung: Sozialhilfe: Mietzahlung bei Schwerbehinderung auch ohne Miete

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Susie
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Schwerbehinderung: Sozialhilfe: Mietzahlung bei Schwerbehinderung auch ohne Miete

Beitrag von Susie »

https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1

Lesedauer 2 Minuten

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einem schwerhinderten Sozialhilfe-Bezieher Recht, dass ihm die Unterkunftskosten zu zahlen seien, obwohl er keine Miete gezahlt hatte.


Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen

Inhaltsverzeichnis

Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen
Wie ist der Tatbestand?


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