Arbeitgeber, deren beschäftigte Personen eine gewisse Anzahl überschreiten, müssen mindestens zu fünf Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen einstellen. Wenn Sie das nicht tun, dann müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Ab 20 Arbeitsplätzen gilt die Regelung
Diese Regelung betrifft Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen. Diese müssen zumindest fünf Prozent der Stel…
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