Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte, der selbst Schwerbehindert ist, darf laut eines Eilbeschlusses des Verwaltungsgericht Hamburg seine Tätigkeit nicht weiter ausführen. Er muss in Rente gehen, obwohl er dies selbst nicht will.
Die Rente hinauszuschieben ist weder notwendig noch sinnvoll, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Freitag, 24. …
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