Arbeitsrecht keine Selbstständigkeit: 18 Stunden Putzen zum Mindestlohn ist keine Selbstständigkeit

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Arbeitsrecht keine Selbstständigkeit: 18 Stunden Putzen zum Mindestlohn ist keine Selbstständigkeit

Beitrag von DJ Thommy »

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18 Stunden wöchentlich in einer Apotheke zu putzen und dabei nur etwas mehr als den Mindeststundenlohn zu verdienen, spricht nicht für eine selbstständige Tätigkeit.

Der von einer Reinigungskraft geleistete erhebliche Arbeitsumfang und das geringe Stundenhonorar lassen vielmehr auf eine Eingliederung in den Betrieb und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältn


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