Jobcenter müssen einen als vorläufig gemeinten Bescheid auch als „vorläufig” kennzeichnen. Kann eine Bürgergeld-Bezieherin davon ausgehen, dass endgültig und nicht „vorläufig” die erhaltenen Leistungen ausgezahlt wurden, darf das Jobcenter nicht einfach zu viel ausgezahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern, entschied das Bundessozialgericht…
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