Das Bundessozialgericht wies die Revision eines Urteils zurück. Die Kläger hatten höhere Bezüge nach dem SGB II (heute Bürgergeld) gefordert. Strittig war, ob Verpflegung als Einkommen gültig ist. (B 4 AS 83/20 R)
Zum Fall
Die Kläger begehrten höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für mehrere Monate des Jahres 2017. Kläger und Klägerin bewohnten als Ehepaar un…
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