Das Sozialgericht Cottbus urteilte: Jobcenter dürfen die Kosten für Unterkunft nicht unendlich deckeln. Sie müssen die Miete auch nach einem nicht erforderlichen Umzug dynamisieren. (AZ S 10 AS 600/21).
Worum ging es?
Die betroffene Familie lebte mit zwei Kindern in einer 57 Quadratmeter großen 3-Zimmerwohnung. Das Jobcenter bezahlte die 452,04 Euro Unterkunftskosten voll. D…
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