Das Sozialgericht Gießen urteilte: Um einen vom Jobcenter zur Kostensenkung geforderten Umzug als unmöglich anzusehen, reicht es nicht, sich bei Wohnungsbaugesellschaften lediglich als wohnungssuchend zu melden. (Aktenzeichen: L 9 AS 138/19)
Warum kam es zur Klage?
Streitpunkt zwischen Leistungsberechtigter und Jobcenter waren die Übernahme höherer Kosten der Unterkunft. Die…
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