Die Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld von den Jobcentern in tatsächlicher, aber “angemessener” Höhe übernommen. Die Stromkosten müssen jedoch weiterhin aus den Regelleistungen gezahlt werden. Seit 2024 sind weitere Steigerungen der Stromkosten zu verzeichnen.
Es gibt eine Ausnahme
Lediglich bei der Warmwasseraufbereitung durch einen Strom-Durchlauferhitzer können B…
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