Wenn ein Bürgergeld-Leistungsberechtigter einen Job nicht antritt, weil er die Mietkaution vor Ort nicht zahlen kann, dann handelt nicht sozialwidrig und das Jobcenter darf von ihm keine Erstattung fordern. So urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.( Az: L 11 AS 336/21)
Arbeitslos und Hilfsarbeit
Der Leistungsberechtigte aus Osnabrück war mit Unterbrechungen se…
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