Wenn Arbeitnehmer selbst kündigen und Arbeitslosengeld beantragen, dann müssen sie mit einer Sperrfrist rechnen, innerhalb derer sie keinen Anspruch haben. Es sei denn, für die Eigenkündigung liegt ein wichtiger Grund vor.
Das Landessozialgericht Niedersachsen urteilte: Grundsätzlich könnten zwar schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Lösung des Beschäftigungs…
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