Datum
Absender
BG-Nr.
Empfänger
Beschwerde und Befangenheitsantrag nach § 17 SGB X
Werte Damen und Herren,
hiermit beschwere ich mich über das Verhalten ihrer Sachbearbeiterin, Frau ....
Frau ... hat, entgegen meiner Bemühungen um Mitwirkung, eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlassen, die im Ergebnis dazu führt, dass ich darin genötigt werde, meinen bisher ausgeübten Job zu kündigen, da ich diesen Aufgrund der in dieser Eingliederungsvereinbarung enthaltenen sanktionsbewehrten Pflicht zur Teilnahme an einer 3monatigen Vollzeitmaßnahme nicht mehr ausüben kann, was nach § 31 Abs. 1 Nr. 1c SGB II sanktioniert wird. Durch diese Nötigung zur Kündigung werde ich ebenfalls genötigt, gegen meine Pflichten zur Verringerung und Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit gemäß § 2 SGB II zu verstoßen.
Im Weiteren enthält diese Eingliederungsvereinbarung massive Einschränkungen hinsichtlich der Art der Stellenangebote bzw. Tätigkeiten, auf die ich mich bewerben darf.
Auch dadurch werde ich genötigt, gegen meine Pflichten zur Verringerung und Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit nach § 2 SGB II zu verstoßen, was wiederum sanktioniert werden kann.
Bezüglich des genauen Sachverhaltes möchte ich auf die umfangreichen Ausführungen und Begründungen in der Kopie des beiliegenden Widerspruches vom xx.xx.xxxx verweisen.
Aufgrund einer derartigen, nicht nur unprofessionellen sondern rechtswidrigen Verhaltensweise, muss ich davon ausgehen, dass Frau ... entweder erhebliche persönliche Vorurteile gegen mich oder gegen ALG II-Empfänger im Allgemeinen hat, die einer unparteiischen Amtsausübung entgegenstehen, oder das ihr jede fachliche Kompetenz fehlt.
Ich verlange deshalb, dass sie mir eine/einen anderen, unparteiischen Mitarbeiter/in ihres Hauses zuweisen, der mich ab sofort kompetent betreut.
Weitere rechtliche Schritte gegen Frau ... wegen Nötigung, Schadensersatz, Rechtsbeugung im Amt u.a. behalte ich mir ausdrücklich vor und mache diese vom Erfolg dieses Antrages und meines Widerspruches abhängig.
Unterschrift
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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