BG-Nr. xxx
Empfänger
Antrag auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II
für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
Werte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe zur Erstausstattung meiner Wohnung
[gegebenenfalls Anschrift der neuen Wohnung, wenn der Antrag vor dem Umzug gestellt wird].
Begründung:
Da ich [nicht Zutreffendes streichen]
vorher in einer möblierten Wohnung ohne eigene Möbel [und Haushaltsgeräte] wohnte
aus der elterlichen Wohnung ausziehe und einen eigenen Hausstand gründe,
mich von meinem Partner trenne/getrennt habe,
aufgrund vorangegangener Obdachlosigkeit nicht mehr über Möbel und Haushaltsgeräte verfüge,
meine Möbel und Haushaltsgeräte durch einen Brand vernichtet/unbenutzbar wurden,
benötige ich folgende Gegenstände:
- [Gegenstand mit Preis und Preisquelle]
- ...
Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein (u.a. BSG-Urteil vom 18.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R).
Ich habe somit Anspruch auf die o.g. Einrichtungsgegenstände.
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 5 SGB II i.V.m. § 33 S. 2 SGB I beantrage ich, diese Leistung als Geldleistung zu bewilligen.
Bei der Bewilligung von Pauschalen beachten Sie bitte, dass diese gemäß § 24 Abs. 3 S. 6 SGB II bedarfsdeckend sein müssen.
Sofern Sie eine Bedarfsprüfung hinsichtlich der beantragten Gegenstände durchführen möchten, soll Ihr Außendienst kurzfristig mit mir einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren, um zu vermeiden, dass er mich nicht antrifft.
Da ich bereits zum [Datum] umziehe/umgezogen bin, ist hier Dringlichkeit gegeben und Eile geboten.
Ich bitte Sie deshalb, über meinen Antrag so schnell wie möglich zu entscheiden.
MfG
[Unterschrift]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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