Jobcenter dürfen nicht rechtswidrig Unterlagen von Partnern verlangen – und tun es trotzdem

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Jobcenter dürfen nicht rechtswidrig Unterlagen von Partnern verlangen – und tun es trotzdem

Beitrag von DJ Thommy »

https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1

Lesedauer 3 Minuten

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Strafabteilung) urteilte gegen das Jobcenter team.arbeit.hamburg. Dieses hatte einem getrennt lebenden (Ehe-)Partner einer Antragstellerin einen Bußgeldbescheid zugeschickt, weil dieser sch weigerte, dem Jobcenter Unterlagen wie Verdienstbescheinigung und Arbeitsvertrag zu schicken.

Das A…

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