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Jobcenter müssen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft schon konkret nachweisen, dass die zusammenlebenden Bürgergeld-Beziehenden dauerhaft füreinander einstehen.
Die gelegentliche Pflege und Versorgung eines nahen Angehörigen spricht noch nicht für den Willen, füreinander einzustehen, entschied das Sozialgericht C…
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