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Rückzahlung von Bürgergeld nur bei arglistiger Täuschung

Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2024, 18:34
von Klaus
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
Jobcenter müssen einen als vorläufig gemeinten Bescheid auch als „vorläufig” kennzeichnen. Kann eine Bürgergeld-Bezieherin davon ausgehen, dass endgültig und nicht „vorläufig” die erhaltenen Leistungen ausgezahlt wurden, darf das Jobcenter nicht einfach zu viel ausgezahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern, entschied das Bundessozialgericht…

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