Rückzahlung von Bürgergeld nur bei arglistiger Täuschung
Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2024, 18:34
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
Jobcenter müssen einen als vorläufig gemeinten Bescheid auch als „vorläufig” kennzeichnen. Kann eine Bürgergeld-Bezieherin davon ausgehen, dass endgültig und nicht „vorläufig” die erhaltenen Leistungen ausgezahlt wurden, darf das Jobcenter nicht einfach zu viel ausgezahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern, entschied das Bundessozialgericht…
Jobcenter müssen einen als vorläufig gemeinten Bescheid auch als „vorläufig” kennzeichnen. Kann eine Bürgergeld-Bezieherin davon ausgehen, dass endgültig und nicht „vorläufig” die erhaltenen Leistungen ausgezahlt wurden, darf das Jobcenter nicht einfach zu viel ausgezahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern, entschied das Bundessozialgericht…
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