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Weniger Bürgergeld vom Jobcenter bei Einnahmen aus Solaranlage

Verfasst: Freitag 16. Februar 2024, 09:22
von DJ Thommy
Hat ein Langzeitarbeitsloser seine angesparte Altersvorsorge in eine Photovoltaikanlage investiert, darf das Jobcenter die daraus erzielten Erträge mindernd auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen.

Da die Einnahmen nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen, kann der Hilfebedürftige dafür auch nicht den Erwerbstätigenfreibetrag geltend machen, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG)

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