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Bürgergeld: Nach Ablauf der Karenzzeit Übernahme der zu teuren Wohnung

Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2024, 12:36
von DJ Thommy
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
In nicht wenigen Fällen muss das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit die reale Kaltmiete plus Betriebskosten für Bürgergeld-Beziehende übernehmen, wenn diese über der gesetzten Angemessenheit liegt.

Wann ist das der Fall?
Wann muss das Jobcenter die reale Bruttokaltmiete zahlen?


Inhaltsverzeichnis

Wann muss das Jobcenter die real…

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