Schwerbehinderung: Kündigung: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung auch in den ersten 6 Monaten
Verfasst: Mittwoch 21. Februar 2024, 20:45
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden.
Nicht einfach kündigen ohne Weiterbeschäftigung zu prüfen
Vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventio…
Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden.
Nicht einfach kündigen ohne Weiterbeschäftigung zu prüfen
Vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventio…
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