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Rente: Für Behindertenwerkstätten gilt dann volle Erwerbsminderungsrente

Verfasst: Donnerstag 22. Februar 2024, 18:30
von Hans-Werner
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
Volle Erwerbsminderung beinhaltet, dass die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Sie haben dann Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Ein Sonderfall sind Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.

Diese gelten als voll erwerbsgemindert, da sie auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht arbeiten können.
Die …

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