Jobcenter darf nur angemessene Bruttowarmmiete benennen
Verfasst: Freitag 1. März 2024, 19:44
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Lesedauer 2 Minuten
Jobcenter müssen bei der Angabe einer angemessenen Bruttowarmmiete diese nicht auch in einzelne angemessene Kostenbestandteile wie Heizkosten und Kaltmiete aufschlüsseln.
Bürgergeld-Beziehern bleibt bei Zweifeln an der Höhe der angemessenen Bruttowarmmiete daher nur der Klageweg, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen…
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Jobcenter müssen bei der Angabe einer angemessenen Bruttowarmmiete diese nicht auch in einzelne angemessene Kostenbestandteile wie Heizkosten und Kaltmiete aufschlüsseln.
Bürgergeld-Beziehern bleibt bei Zweifeln an der Höhe der angemessenen Bruttowarmmiete daher nur der Klageweg, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen…
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