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Jobcenter darf nur angemessene Bruttowarmmiete benennen

Verfasst: Freitag 1. März 2024, 19:44
von Hans-Werner
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen bei der Angabe einer angemessenen Bruttowarmmiete diese nicht auch in einzelne angemessene Kostenbestandteile wie Heizkosten und Kaltmiete aufschlüsseln.

Bürgergeld-Beziehern bleibt bei Zweifeln an der Höhe der angemessenen Bruttowarmmiete daher nur der Klageweg, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen…

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