Schwerbehinderung: Sozialhilfe: Mietzahlung bei Schwerbehinderung auch ohne Miete
Verfasst: Freitag 1. März 2024, 19:50
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Lesedauer 2 Minuten
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einem schwerhinderten Sozialhilfe-Bezieher Recht, dass ihm die Unterkunftskosten zu zahlen seien, obwohl er keine Miete gezahlt hatte.
Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen
Inhaltsverzeichnis
Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen
Wie ist der Tatbestand?
…
Lesedauer 2 Minuten
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einem schwerhinderten Sozialhilfe-Bezieher Recht, dass ihm die Unterkunftskosten zu zahlen seien, obwohl er keine Miete gezahlt hatte.
Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen
Inhaltsverzeichnis
Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen
Wie ist der Tatbestand?
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