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Jobcenter wollte Bürgergeld wegen gelegentlicher Pflege kürzen

Verfasst: Mittwoch 6. März 2024, 19:47
von Mathias
https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft schon konkret nachweisen, dass die zusammenlebenden Bürgergeld-Beziehenden dauerhaft füreinander einstehen.

Die gelegentliche Pflege und Versorgung eines nahen Angehörigen spricht noch nicht für den Willen, füreinander einzustehen, entschied das Sozialgericht C


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