Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen dagegen vorgehen oder zumindest eine Abfindung erhalten
Verfasst: Sonntag 10. März 2024, 11:30
Wehren Sie sich!
Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen dagegen vorgehen oder zumindest eine Abfindung erhalten, dann melden Sie sich umgehend bei uns.
Beachten Sie, dass eine Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss!
In der Regel wird eine Abfindung auch nur dann gezahlt, wenn Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen.
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Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen dagegen vorgehen oder zumindest eine Abfindung erhalten, dann melden Sie sich umgehend bei uns.
Beachten Sie, dass eine Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss!
In der Regel wird eine Abfindung auch nur dann gezahlt, wenn Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen.
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