Rundfunkbeitrag GEZ: Ablehnung als Härtefall verstößt gegen das Grundrecht
Verfasst: Sonntag 10. März 2024, 11:49
Lesedauer 2 Minuten
Wer über ein Einkommen verfügt, das unter dem Regelsatz des Bürgergeldes liegt, kann sich auch von den Rundfunkgebühren (früher GEZ) befreien lassen. Andernfalls werde “das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt”, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1089/18).
Ablehnung der Härtefallregelung beim Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundrecht
Das Bundesverfas…
Wer über ein Einkommen verfügt, das unter dem Regelsatz des Bürgergeldes liegt, kann sich auch von den Rundfunkgebühren (früher GEZ) befreien lassen. Andernfalls werde “das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt”, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1089/18).
Ablehnung der Härtefallregelung beim Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundrecht
Das Bundesverfas…
Du musst dich Registrieren oder Einloggen - log in, um diesen Beitrag weiter lesen zu können!
You have to register or log in, to continue reading this post!
Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Pol-Talk.de ist für alle Kostenlos.
Registration and membership at Pol-Talk.de is free for everyone.
You have to register or log in, to continue reading this post!
Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Pol-Talk.de ist für alle Kostenlos.
Registration and membership at Pol-Talk.de is free for everyone.