Seite 1 von 1

Witwenrente: Verlustvortrag wird nicht als Einkommen angerechnet

Verfasst: Montag 11. März 2024, 18:31
von Karl Heinz
Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für Witwen und Witwer enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Demnach gilt jetzt ein steuerlicher Verlustvortrag nicht als Witweneinkommen (Urteil Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

Was heißt das konkret?

Hat die zuständige Finanzverwaltung einen Verlustvortrag anerkannt, dann bleibt dieser trotzdem bei dem Arbeitseinkommen un

Du musst dich Registrieren oder Einloggen - log in, um diesen Beitrag weiter lesen zu können!
You have to register or log in, to continue reading this post!

Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Pol-Talk.de ist für alle Kostenlos.
Registration and membership at Pol-Talk.de is free for everyone.