Witwenrente: Verlustvortrag wird nicht als Einkommen angerechnet
Verfasst: Montag 11. März 2024, 18:31
Lesedauer 2 Minuten
Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für Witwen und Witwer enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Demnach gilt jetzt ein steuerlicher Verlustvortrag nicht als Witweneinkommen (Urteil Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).
Was heißt das konkret?
Hat die zuständige Finanzverwaltung einen Verlustvortrag anerkannt, dann bleibt dieser trotzdem bei dem Arbeitseinkommen un…
Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für Witwen und Witwer enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Demnach gilt jetzt ein steuerlicher Verlustvortrag nicht als Witweneinkommen (Urteil Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).
Was heißt das konkret?
Hat die zuständige Finanzverwaltung einen Verlustvortrag anerkannt, dann bleibt dieser trotzdem bei dem Arbeitseinkommen un…
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