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Arbeitgeber muss für Abschiebekosten zahlen

Verfasst: Mittwoch 13. März 2024, 05:29
von Rentner1952
Lesedauer < 1 Minute

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann für den Arbeitgeber teuer werden. Denn in einem solchen Fall kann der Unternehmer für die Kosten der Abschiebung des Ausländers herangezogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 11. März 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 859/23.KO).
Kläger beschäftigte Arbeitne…

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