Arbeitgeber muss für Abschiebekosten zahlen
Verfasst: Mittwoch 13. März 2024, 05:29
Lesedauer < 1 Minute
Die Beschäftigung eines Ausländers ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann für den Arbeitgeber teuer werden. Denn in einem solchen Fall kann der Unternehmer für die Kosten der Abschiebung des Ausländers herangezogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 11. März 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 859/23.KO).
Kläger beschäftigte Arbeitne…
Die Beschäftigung eines Ausländers ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann für den Arbeitgeber teuer werden. Denn in einem solchen Fall kann der Unternehmer für die Kosten der Abschiebung des Ausländers herangezogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 11. März 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 859/23.KO).
Kläger beschäftigte Arbeitne…
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