Antrag aufschiebenden Wirkung Widerspruch + Weiterzahlung Bürgergeld
Verfasst: Donnerstag 14. März 2024, 18:46
Hiermit erhebe ich
Vorname Name, Strasse, PLZ Ort
Klage gegen die
Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort.
und beantrage im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes:
1. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches vom xx.xx.xxxx gegenüber dem Sanktionsbescheid der Beklagten vom xx.xx.xxxx anzuordnen,
2. die Vollziehung des Sanktionsbescheides der Beklagten vom xx.xx.xxxx aufzuheben und die Beklagte zur ungekürzten Weiterzahlung meines ALG II zu verurteilen,
3. die Beklagte zur Erstattung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.
Antragsbegründung:
Ich lebe von ALG II. Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx sanktionierte mich die Beklagte wegen einer angeblichen Pflichtverletzung: Nichtvorlage einer sog. "Bettlägerigkeitsbescheinigung".
Die Vorlage einer solchen ist nach §§ 56 und 59 SGB II nicht erforderlich, die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrer Geschäftsanweisung GA 31.14a die Forderung nach einer solchen Zusatzbescheinigung sogar untersagt.
Gegen diese rechtswidrige Sanktion habe ich mit Schreiben vom xx.xx.xxxx Widerspruch eingelegt, der jedoch aufgrund § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung entfaltet.
Hochachtungsvoll
...
Anlagen in Kopie:
- mein letzter ALG II Bescheid (Bewilligungszeitraum bis 31.05.2008)
- Sanktionsbescheid der Beklagten vom xx.xx.xxxx
- mein Widerspruch dagegen vom xx.xx.xxxx
Vorname Name, Strasse, PLZ Ort
Klage gegen die
Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort.
und beantrage im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes:
1. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches vom xx.xx.xxxx gegenüber dem Sanktionsbescheid der Beklagten vom xx.xx.xxxx anzuordnen,
2. die Vollziehung des Sanktionsbescheides der Beklagten vom xx.xx.xxxx aufzuheben und die Beklagte zur ungekürzten Weiterzahlung meines ALG II zu verurteilen,
3. die Beklagte zur Erstattung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.
Antragsbegründung:
Ich lebe von ALG II. Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx sanktionierte mich die Beklagte wegen einer angeblichen Pflichtverletzung: Nichtvorlage einer sog. "Bettlägerigkeitsbescheinigung".
Die Vorlage einer solchen ist nach §§ 56 und 59 SGB II nicht erforderlich, die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrer Geschäftsanweisung GA 31.14a die Forderung nach einer solchen Zusatzbescheinigung sogar untersagt.
Gegen diese rechtswidrige Sanktion habe ich mit Schreiben vom xx.xx.xxxx Widerspruch eingelegt, der jedoch aufgrund § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung entfaltet.
Hochachtungsvoll
...
Anlagen in Kopie:
- mein letzter ALG II Bescheid (Bewilligungszeitraum bis 31.05.2008)
- Sanktionsbescheid der Beklagten vom xx.xx.xxxx
- mein Widerspruch dagegen vom xx.xx.xxxx
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