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Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug

Verfasst: Donnerstag 14. März 2024, 19:02
von Volker 47
Hiermit erheben wir

Name,
Name,
...

Strasse, PLZ Ort, BG-Nr.

Klage gegen die

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort

und beantragen:

1. den Erlass einer einstweiligen Regelung in Form der Verurteilung der Beklagten zur Zustimmung zum Umzug gemäß § 34 SGB X,

2. die Beklagte zur Zahlung unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Mit Schreiben vom ... beantragten wir die Zustimmung der Beklagten zum Umzug, da wird aufgrund einer Zwangsräumung ausziehen müssen, was unzweifelhaft einen wichtigen Grund i.S.d. § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II darstellt.
Ohne diese Zustimmung erhalten wird keinen Wohnberechtigungsschein, der zur Anmietung angemessenen Wohnraumes erforderlich ist.
Trotz hinweis auf die Dringlichkeit und Nachweis der Erforderlichkeit des Umzuges durch Bescheinigung des Gerichtsvollziehers hat die Beklagte bisher nicht über unseren Antrag entschieden. Uns droht Obdachlosigkeit und der Verlust unserer Wohnungseinrichtung.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Antragsteller


Anlagen
- aktueller ALG II Bescheid
- unser Antrag vom xx.xx.xxxx in Kopie
- Schreiben des Gerichtsvollziehers in Kopie

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