Seite 1 von 1

Antrag Änderung Ratenhöhe Mietkautions-Darlehen auf 10% des Regelbedarfs

Verfasst: Freitag 15. März 2024, 08:04
von Carsta
Seit 01.04.2011 darf das Jobcenter Darlehen auch für Mietkautionen zurück fordern, aber nur i.H.v. max. 10% des nach § 20 SGB II maßgeblichen Regelbedarfs. Wer mehr bezahlt, sollte die sofortige Reduzierung der Rate auf 10% seines Regelbedarfs gemäß § 42a Abs. 2 SGB II beantragen (Änderungsantrag nach § 48 SGB X).
Die Höhe der monatlichen Aufrechnung ist bei mehreren Darlehen/Rückzahlungsforderungen auf insgesamt 30% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt (§ 43 Abs. 3 SGB II).

Nachfolgend ein Beispiel. Sollte aktuell eine zu hohe Rate gefordert werden, muss man dagegen Widerspruch einlegen.


Datum

Absender
BG.-Nr. xxx

Empfänger


Antrag auf Reduzierung der Ratenhöhe meines Mietkautions-Darlehens nach § 48 SGB X


Werte Damen und Herren,

aufgrund der zum 01.04.2011 erfolgten Gesetzesänderung ist eine Änderung in den rechtlichen Verhältnissen eingetreten, die der Rückzahlung meines Mietkautions-Darlehens zugrunde liegen, Sie wären somit nach § 48 SGB X verpflichtet gewesen, die Ratenhöhe zum 01.04.2011 umgehend auf 10% meines nach § 20 SGB II maßgeblichen Regelbedarfs zu reduzieren - und zwar ohne separaten Antrag von mir. Sie ziehen jedoch nach wie vor eine höhere Rate ab, was seit 01.04.2011 rechtswidrig ist.
Ich fordere Sie auf, die Ratenhöhe rückwirkend zum 01.04.2011 auf 10% meines nach § 20 SGB II maßgeblichen Regelbedarfs zu reduzieren und die mir seit 01.04.2011 zu Unrecht zu viel abgezogenen Beträge umgehend nachzuzahlen.

MfG
...

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.