Antrag auf Ortsabwesenheit
Verfasst: Freitag 15. März 2024, 08:13
Wer ALG II bezieht, unterliegt der EAO (Erreichbarkeitsanordnung) und hat keinen gesetzlichen Anspruch auf "Urlaub". Will man jedoch trotzdem Tante Frieda und Onkel Ernst besuchen oder irgendwo im Sand lümmeln, muss ein Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt werden. Dieser könnte z. B. wie folgt formuliert werden:
Absender
Anschrift JobCenter {Datum}
Antrag auf Ortsabwesenheit
BG-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir beabsichtige/n, mich/uns in der Zeit vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx außerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten. Ich/Wir bitte/n Sie um entsprechende vorherige Zustimmung sowie um schriftliche Rückantwort bis zum xx.xx.20xx [10 Kalendertage], damit ich/wir entsprechend planen kann/können.
Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spätestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begründeten Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
{Unterschrift}
Update: 11.06.2013 / ©Wolf27
[Alle Stellen mit Doppelbezeichnung ("ich/wir" etc.) müssen entsprechend angepasst sowie die Hinweistexte in eckigen oder geschweiften Klammern gelöscht werden.]
Absender
Anschrift JobCenter {Datum}
Antrag auf Ortsabwesenheit
BG-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir beabsichtige/n, mich/uns in der Zeit vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx außerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten. Ich/Wir bitte/n Sie um entsprechende vorherige Zustimmung sowie um schriftliche Rückantwort bis zum xx.xx.20xx [10 Kalendertage], damit ich/wir entsprechend planen kann/können.
Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spätestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begründeten Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
{Unterschrift}
Update: 11.06.2013 / ©Wolf27
[Alle Stellen mit Doppelbezeichnung ("ich/wir" etc.) müssen entsprechend angepasst sowie die Hinweistexte in eckigen oder geschweiften Klammern gelöscht werden.]
Nicht vergessen: Bevor ihr den Antrag beim JobCenter einreicht, unbedingt eine Kopie für eure Unterlagen anfertigen!
Hinweis: Wohin ihr letztendlich fahrt oder ob ihr überhaupt wegfahrt, geht das JobCenter nichts an, d. h. darüber müsst ihr keine Auskunft geben.