Keine Rückzahlungen von Sozialhilfe bei Überzahlung bei Behördenfehler
Verfasst: Samstag 16. März 2024, 12:15
Lesedauer 3 Minuten
Wer Sozialleistungen bezogen hat, ohne dazu berechtigt zu sein, muss diese der Behörde nicht in jedem Fall erstatten. Vielmehr ist ein behördliches Verschulden von erheblichem Belang dafür, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 9 SO 19/19).
Der Fall
Die Beteiligten stritten über die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs-…
Wer Sozialleistungen bezogen hat, ohne dazu berechtigt zu sein, muss diese der Behörde nicht in jedem Fall erstatten. Vielmehr ist ein behördliches Verschulden von erheblichem Belang dafür, ob eine Rückzahlung erfolgen muss. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 9 SO 19/19).
Der Fall
Die Beteiligten stritten über die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs-…
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