Widerspruch wegen Antragsablehnung, WG-Mitbewohner verweigert Auskunft
Verfasst: Samstag 16. März 2024, 13:15
Absender
BG-Nr.
Empfänger
Widerspruch gegen ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx
Werte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrem o.g. Bescheid fristgerecht.
Sie haben meinen ALG II-Antrag vom xx.xx.xxxx abgelehnt, da meine, mit mir in einer Wohngemeinschaft lebenden, Mitbewohner ihnen keine Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen gemacht haben.
Da ich mit meinem Mitbewohnern eine WG bilde und keine gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung stattfindet, sind diese, entgegen ihrer Aussage, nicht verpflichtet, wegen meinem ALG II Antrag Angaben über ihr Einkommen und Vermögen zu machen. Dazu fehlt es an jeder Rechtsgrundlage.
Außerdem verwahre ich mich gegen ihre verleumderische Behauptung, ich hätte meine WG-Mitbewohner in meinem ALG II Antrag angegeben, das entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!
Diesbezüglich behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen übler Nachrede und Verleumdung, sowie im Weiteren wegen Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) ausdrücklich vor.
Gegen den verantwortlichen Entscheidungsträger behalte ich mir Strafanzeige und -antrag wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt vor.
Ergänzend verweise ich auch auf den Beschluss des BVerfG vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04, wonach Mitbewohner von Wohngemeinschaften nicht zur Auskunft verpflichtet sind, da sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, sowie auf das Urteil des BSG vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R, wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person.
Ich fordere sie auf, ihre falsche Entscheidung umgehend zu korrigieren.
MfG
...
BG-Nr.
Empfänger
Widerspruch gegen ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx
Werte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrem o.g. Bescheid fristgerecht.
Sie haben meinen ALG II-Antrag vom xx.xx.xxxx abgelehnt, da meine, mit mir in einer Wohngemeinschaft lebenden, Mitbewohner ihnen keine Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen gemacht haben.
Da ich mit meinem Mitbewohnern eine WG bilde und keine gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung stattfindet, sind diese, entgegen ihrer Aussage, nicht verpflichtet, wegen meinem ALG II Antrag Angaben über ihr Einkommen und Vermögen zu machen. Dazu fehlt es an jeder Rechtsgrundlage.
Außerdem verwahre ich mich gegen ihre verleumderische Behauptung, ich hätte meine WG-Mitbewohner in meinem ALG II Antrag angegeben, das entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!
Diesbezüglich behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen übler Nachrede und Verleumdung, sowie im Weiteren wegen Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) ausdrücklich vor.
Gegen den verantwortlichen Entscheidungsträger behalte ich mir Strafanzeige und -antrag wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt vor.
Ergänzend verweise ich auch auf den Beschluss des BVerfG vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04, wonach Mitbewohner von Wohngemeinschaften nicht zur Auskunft verpflichtet sind, da sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, sowie auf das Urteil des BSG vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R, wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person.
Ich fordere sie auf, ihre falsche Entscheidung umgehend zu korrigieren.
MfG
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