Seite 1 von 1

Widerspruch gegen Pauschalierung/Ablehnung Darlehen für eine defekte Waschmaschine

Verfasst: Samstag 16. März 2024, 13:22
von Carsta
Absender

Anschrift JobCenter

Datum

Ihr Bescheid vom xx.xx.XXXX [Datum einsetzen]
mein / unser Antrag vom xx.xx.XXXX [Datum einsetzen] auf ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II
hier: Ersatzbeschaffung für eine defekte Waschmaschine
BG-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir / uns eingegangen am xx.xx.20xx [Datum einsetzen, an dem ihr das Schreiben erhalten habt], lege ich / legen wir fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Für eine Ersatzbeschaffung in dieser Größenordnung ist zwingend ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGBII zu bewilligen, denn genau dafür ist es da, wenn ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4, noch auf andere Weise gedeckt werden kann.
Die von Ihnen genannte Pauschale über € 00,00 [bewilligten Betrag einsetzen] ist in dieser Höhe weder zulässig, noch akzeptabel, da diese nicht - wie in § 24 Abs. 3 S. 6 SGB II gefordert und vorgeschrieben - die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt.

Da wir ein Kind / xx Kinder haben, bin ich / sind wir gezwungen, meine / unsere Wäsche in einem Waschsalon zu waschen, wodurch uns erhebliche Mehrkosten entstehen, die im Regelsatz überhaupt nicht vorgesehen sind!

Sollte mir / uns bis zum xx.xx.XXXX [Datum + 7 Tage] kein entsprechender rechtsmittelfähiger Bewilligungsbescheid Ihrer Behörde vorliegen und mir / uns das Darlehen ausgezahlt worden sein, werde ich / werden wir umgehend mein / unser Recht vor dem zuständigen Sozialgericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)