Bürgergeld: Jobcenter muss für Telefon und Internet beim Umzug zahlen
Verfasst: Donnerstag 14. März 2024, 17:14
Lesedauer 2 Minuten
Im Regelsatz beim Bürgergeld sind Telefon und Internetkosten bereits entahlten. Der Eckregelsatz (Alleinstehende) sieht 50,35 Euro für Post, Telefon und Internetanschluss vor. Was aber passiert, wenn durch einen Umzug Kosten für den Telefonanschluss und das Nachsenden von Post entstehen? Dazu hat das Bundessozialgericht bereits ein Urteil gefällt.
Beim Umzug in eine neue Wohn…
Im Regelsatz beim Bürgergeld sind Telefon und Internetkosten bereits entahlten. Der Eckregelsatz (Alleinstehende) sieht 50,35 Euro für Post, Telefon und Internetanschluss vor. Was aber passiert, wenn durch einen Umzug Kosten für den Telefonanschluss und das Nachsenden von Post entstehen? Dazu hat das Bundessozialgericht bereits ein Urteil gefällt.
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