Nach Kündigung Frist verpasst: Trotzdem Anspruch auf eine Abfindung?
Verfasst: Dienstag 19. März 2024, 11:51
Lesedauer 3 Minuten
Die Zeit ist knapp: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss eine kurze Frist von gerade einmal 3 Wochen eingehalten werden, um gegen die Kündigung vorzugehen und somit eine Abfindung zu erwirken. Eigentlich ist es danach nicht mehr möglich, eine Klage am Arbeitsgericht einzureichen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Nach Frist wird die Kündigung rechtswirksam
Werden …
Die Zeit ist knapp: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss eine kurze Frist von gerade einmal 3 Wochen eingehalten werden, um gegen die Kündigung vorzugehen und somit eine Abfindung zu erwirken. Eigentlich ist es danach nicht mehr möglich, eine Klage am Arbeitsgericht einzureichen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Nach Frist wird die Kündigung rechtswirksam
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