Kündigung: Kündigung und Abfindung-Prozesskostenhilfe nur bei rechtzeitiger Einkommensauskunft
Verfasst: Donnerstag 21. März 2024, 04:17
Lesedauer 2 Minuten
Beantragen mittellose und gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe, müssen sie dafür rechtzeitig ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Wird die Erklärung erst nach Ende des vor dem Arbeitsgericht durchgeführten Verfahrens nachgereicht, kann Prozesskostenhilfe nicht mehr bewill…
Beantragen mittellose und gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe, müssen sie dafür rechtzeitig ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Wird die Erklärung erst nach Ende des vor dem Arbeitsgericht durchgeführten Verfahrens nachgereicht, kann Prozesskostenhilfe nicht mehr bewill…
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