Schwerbehinderung: Vertrauensperson für Schwerbehinderte muss Widerwillens in Rente gehen
Verfasst: Freitag 22. März 2024, 12:09
Lesedauer < 1 Minute
Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte, der selbst Schwerbehindert ist, darf laut eines Eilbeschlusses des Verwaltungsgericht Hamburg seine Tätigkeit nicht weiter ausführen. Er muss in Rente gehen, obwohl er dies selbst nicht will.
Die Rente hinauszuschieben ist weder notwendig noch sinnvoll, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Freitag, 24. …
Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte, der selbst Schwerbehindert ist, darf laut eines Eilbeschlusses des Verwaltungsgericht Hamburg seine Tätigkeit nicht weiter ausführen. Er muss in Rente gehen, obwohl er dies selbst nicht will.
Die Rente hinauszuschieben ist weder notwendig noch sinnvoll, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Freitag, 24. …
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