Urteile Schwerbehinderung: Die Email reicht für Widerspruch nicht aus
Verfasst: Dienstag 26. März 2024, 11:59
Lesedauer 2 Minuten
Das Hessische Landessozialgericht hat eine Klage abgewiesen, mit der ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger die Zulässigkeit seines Widerspruchs gegen einen Leistungsbescheid per einfacher E-Mail geltend gemacht hatte.
Begründet wurde dies damit, dass eine einfache E-Mail zum einen die erforderliche Form des Widerspruchs nicht wahrt und zum anderen das geregelte Formerfor…
Das Hessische Landessozialgericht hat eine Klage abgewiesen, mit der ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger die Zulässigkeit seines Widerspruchs gegen einen Leistungsbescheid per einfacher E-Mail geltend gemacht hatte.
Begründet wurde dies damit, dass eine einfache E-Mail zum einen die erforderliche Form des Widerspruchs nicht wahrt und zum anderen das geregelte Formerfor…
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