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Bürgergeld Urteil: Darf das Jobcenter statt Bürgergeld nur Sachleistungen ausgegeben?

Verfasst: Donnerstag 28. März 2024, 11:28
von Klaus
Lesedauer 2 Minuten

Die Leistungen des Bürgergeldes müssen den Zweck der Existenzsicherung und damit der Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Zusätzlich sollen sie nach dem SGB II eine Wiedereingliederung ermöglichen. Falls die Leistungen zweckentfremdet werden, kann das Jobcenter allerdings in Sachleistungen auszahlen und/oder Direktzahlungen vornehmen. Dies wurde gerichtlich bestätigt.


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