Wohngeld: Kein Wohngeld wenn zumutbare Arbeit abgelehnt wird – Urteil
Verfasst: Sonntag 31. März 2024, 11:18
Lesedauer 2 Minuten
Ein Anspruch auf Wohngeld kann entfallen, wenn sich der Antragsteller weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht nicht nur beim Bürgergeld. Auch der Anspruch auf Wohngeld kann gestrichen werden, wenn der Antragsteller es “unterlässt, eine ihm zumutbare Arbeit aufzunehmen und damit sein…
Ein Anspruch auf Wohngeld kann entfallen, wenn sich der Antragsteller weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht nicht nur beim Bürgergeld. Auch der Anspruch auf Wohngeld kann gestrichen werden, wenn der Antragsteller es “unterlässt, eine ihm zumutbare Arbeit aufzunehmen und damit sein…
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