Bürgergeld Urteil: Jobcenter bemängelt geringe Heizkosten und verweigerte Miete
Verfasst: Mittwoch 3. April 2024, 19:20
Lesedauer < 1 Minute
Sparen Bezieher von Bürgergeld besonders stark bei den Kosten für Trinkwasser Strom und Heizung, darf das Jobcenter nicht einfach von einer unbewohnten Wohnung ausgehen und die Übernahme der Unterkunftskosten verweigern.
Dies hat das Sozialgericht Frankfurt an der Oder in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 25. März 2024 entschieden (Az.: S 14 AS 82/24 ER).
Bedarfs…
Sparen Bezieher von Bürgergeld besonders stark bei den Kosten für Trinkwasser Strom und Heizung, darf das Jobcenter nicht einfach von einer unbewohnten Wohnung ausgehen und die Übernahme der Unterkunftskosten verweigern.
Dies hat das Sozialgericht Frankfurt an der Oder in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 25. März 2024 entschieden (Az.: S 14 AS 82/24 ER).
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