Bürgergeld Urteil: Bürgergeld: Jobcenter darf Stromguthaben nicht mit Heizkosten aufrechnen
Verfasst: Donnerstag 11. April 2024, 19:54
Lesedauer 2 Minuten
Jobcenter dürfen eine vom Energieversorger geforderte Heizkostennachzahlung nicht mit einem bestehenden Stromguthaben aufrechnen. Denn die Behörde ist verpflichtet, die tatsächlich angefallenen und angemessenen Heizkosten zu übernehmen, urteilte am Mittwoch, 10. April 2024, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 21/22 R).
Nur weil ein Stromkostenguthaben besteht…
Jobcenter dürfen eine vom Energieversorger geforderte Heizkostennachzahlung nicht mit einem bestehenden Stromguthaben aufrechnen. Denn die Behörde ist verpflichtet, die tatsächlich angefallenen und angemessenen Heizkosten zu übernehmen, urteilte am Mittwoch, 10. April 2024, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 21/22 R).
Nur weil ein Stromkostenguthaben besteht…
Du musst dich Registrieren oder Einloggen - log in, um diesen Beitrag weiter lesen zu können!
You have to register or log in, to continue reading this post!
Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Pol-Talk.de ist für alle Kostenlos.
Registration and membership at Pol-Talk.de is free for everyone.
You have to register or log in, to continue reading this post!
Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Pol-Talk.de ist für alle Kostenlos.
Registration and membership at Pol-Talk.de is free for everyone.