Das Sozialgericht Leipzig entscheid: Im Falle eines Umzuges muss das bisher zuständige Jobcenters das Bürgergeld solange bezahlen, bis die zuständige Behörde am neuen Wohnort diesen übernommen hat. (Az: S24 AS 232/24 ER)
Immer wieder Probleme nach dem Umzug in eine andere Stadt
Immer wieder haben Bürgergeld-Beziehende Probleme, wenn sie in eine andere Stadt ziehen und sich d…
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