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Bürgergeld Urteil: Bei Umzug muss das bisherige Jobcenter zahlen

Verfasst: Freitag 12. April 2024, 17:45
von Alpha13
Lesedauer 2 Minuten

Das Sozialgericht Leipzig entscheid: Im Falle eines Umzuges muss das bisher zuständige Jobcenters das Bürgergeld solange bezahlen, bis die zuständige Behörde am neuen Wohnort diesen übernommen hat. (Az: S24 AS 232/24 ER)

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