Bürgergeld Urteil: Bürgergeld: Jobcenter muss Fahrtkosten für Termine in der Behörde zahlen
Verfasst: Sonntag 14. April 2024, 11:33
Lesedauer 2 Minuten
Wer Bürgergeld bezieht, muss sich auch auf Termine mit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter einstellen. Wenig bekannt und noch weniger praktiziert ist, dass die Behörde auf Antrag die Fahrtkosten zu den Terminen beim Jobcenter übernehmen muss. Immer noch zu wenige Leistungsberechtigte machen davon Gebrauch.
Rechtsanspruch
§ 59 SGB II, in dem die Meldepflicht geregelt ist, verw…
Wer Bürgergeld bezieht, muss sich auch auf Termine mit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter einstellen. Wenig bekannt und noch weniger praktiziert ist, dass die Behörde auf Antrag die Fahrtkosten zu den Terminen beim Jobcenter übernehmen muss. Immer noch zu wenige Leistungsberechtigte machen davon Gebrauch.
Rechtsanspruch
§ 59 SGB II, in dem die Meldepflicht geregelt ist, verw…
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