Zunächst wurden die Sanktionen, die im Bürgergeld nun in Leistungskürzungen umbenannt wurden, entschärft. Seit Ostern 2024 können die Jobcenter allerdings wieder Totalsanktionen verhängen.
Die Sanktionen sind nach wie vor Bestandteil des SGB II. Da aber das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Sanktionen eine Härtefallregelung gefordert hat, wurde diese nun in § 3…
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